AGB-Reseller |
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(1) Geltungsbereich
1.1. Diese Bedingungen für Reseller gelten nur gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Worldsoft AG für SaaS-Dienstleistungen und Webhosting-Hosting, die auch auf dieser Website (www.webmaster-alliance.com unter dem Menüpunkt AGB) pubiliziert sind.
1.2. Für das Verhältnis zwischen der Worldsoft AG mit Sitz in Pfäffikon SZ/Schweiz (nachfolgend Worldsoft genannt) und dem Reseller (nachfolgend Reseller genannt) gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1.3. Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung per E-Mail beim Reseller wirksam, sofern Worldsoft bis dahin kein entsprechender Widerspruch des Resellers zugeht.
(2) Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt nach der Online-Anmeldung durch den Reseller mit Annahme des Antrags durch Zusendung der Annahmeerklärung per E-Mail zustande.
(3) Aufgabengebiete und Rechte des Resellers
3.1. Der Reseller vermittelt Produkte und Dienstleistungen von Worldsoft und erhält dafür Provisionen. In diesem Fall kommt der vermittelte Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und Worldsoft zustande. Worldsoft behält sich das Recht vor, vom Reseller vermittelte Kunden abzulehnen.
3.2. Der Reseller erstellt für seine Kunden Internetpräsenzen mit einem Worldsoft-System. Diese werden auf den Worldsoft-Servern gehostet. Dafür schliesst sein Kunde mit Worldsoft den entsprechenden Vertrag ab (siehe Ziffer 3.1). Das Vertragsverhältnis für die Erstellung der Website besteht jedoch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reseller.
3.3. Durch diesen Vertrag wird der Reseller nicht verpflichtet, für Worldsoft tätig zu sein. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet. Der Reseller ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen von Worldsoft aufzutreten, für Worldsoft Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
(4) Provision, Anspruch auf Prämie, Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
4.1. Sofern für über Worldsoft angebotene Produkte und Dienstleistungen in der jeweils gültigen Provisionsliste Provisionen vorgesehen sind, erhält der Reseller für das Vermitteln eines Vertrages eine Provision nach der jeweils gültigen Provisionsliste. Worldsoft bestimmt durch die jeweils gültige Provisionsliste die Höhe der Provision nach billigem Ermessen.
4.2. Die Provisionen werden monatlich nach vereinnahmten Entgelten ermittelt. Die Provisionen werden bei Worldsoft als Guthaben des Resellers geführt. Dieses Guthaben kann vom Reseller im Internet eingesehen werden. Ab einem Guthaben von 50,- Euro (in Worten: fünfzig Euro) wird die Abrechnung erstellt und bis zum 30. des Folgemonats gebührenfrei auf das vom Reseller angegebene Konto (nur Italienische, Deutsche, Österreichische und Schweizer Bankkonten) überwiesen. Bei den anderen nicht genannten Ländern erfolgt die Zahlung der Provision über PayPal.
4.3. Der Anspruch auf Zahlung der Provisionen und Prämien kann nicht abgetreten werden. Worldsoft kann das Guthaben des Resellers mit Forderungen von Worldsoft gegenüber dem Reseller aufrechnen.
(5) Pflichten des Resellers
5.1. Der Reseller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an Dritte übermittelten Informationen wahrheitsgemäß sind und dem betreffenden Angebot des Produktanbieters entsprechen. Der Reseller hat dem Kunden die Vertragsunterlagen vollständig auszuhändigen. Der Reseller ist außerdem verpflichtet, den Kunden auf die für den jeweiligen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und ihm den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
5.2. Der Reseller ist weiter verpflichtet, jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahme als eigene Maßnahme kenntlich zu machen. Der Name 'WORLDSOFT' ist eine eingetragene Marke. Die Bezeichnung 'WORLDSOFT' darf der Reseller nur nach vorheriger schriftlicher und kostenpflichtiger Genehmigung im geschäftlichen Verkehr verwenden; dies gilt nicht für Material, das der Reseller von Worldsoft oder deren Lieferanten bezieht und auf dem diese Bezeichnungen angebracht sind.
5.3. Die Provisionen und Prämien die der Reseller von Worldsoft erhält, sind Einkünfte aus selbständigerwerbender Tätigkeit und der Reseller hat in eigener Verantwortung, Steuern und Abgaben zu entrichten.
5.4. Der Reseller stellt Worldsoft von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von Worldsoft bleiben unberührt.
(6) Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
6.1. Worldsoft gewährt dem Reseller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die WORLDSOFT-DV-Programme zu benutzen. Worldsoft stellt dem Reseller über eine Schnittstelle eine Fernnutzungsmöglichkeit der DV-Programme zur Verfügung. Der Reseller ist berechtigt, die DV-Programme, zur Erstellung der Websites und der Module, auf den Servern von Worldsoft zu nutzen. 'Nutzen' umfasst die Ausführung der DV-Programme und die Verarbeitung der Datenbestände. Der Reseller ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen und/oder sie an Dritte zu verkaufen oder sonst zur Nutzung zu überlassen. Die DV-Programme werden nachstehend als 'Lizenzmaterial' bezeichnet. Der Reseller verpflichtet sich, im Lizenzmaterial enthaltene Schutzvermerke unverändert beizubehalten.
6.2. Worldsoft ist berechtigt, die in Ziffer 6.1 genannten Rechte (Lizenzmaterial) zu ändern oder zu ergänzen, bzw. zu erweitern. Unbeschadet der gemäß Ziffer 6.1 eingeräumten Rechte behält Worldsoft alle Rechte am Lizenzmaterial. Das Eigentum des Resellers an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.
6.3. Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Für das Lizenzmaterial gewährleistet Worldsoft aber den vertragsgemäßen Gebrauch.
6.4. Die von Worldsoft im Rahmen der Worldsoft-Dienstleistungen zugänglich gemachten Gestaltungselemente wie Entwürfe, Konzepte, Ideen, Internet-Designs und -Layouts, Seitengestaltungen, Grafiken, Logos, Schaltflächen, Symbole, Texte, Bild-, Foto-und Tonmaterialien sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Reseller kann für seine Kunden einer Internet-Präsenz solche von Worldsoft zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung der Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über Worldsoft geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Worldsoft oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
6.5. Nutzungsrechte an der Worldsoft-Software und/oder den Gestaltungselementen werden nicht übertragen. Also ist das vollständige oder teilweise Herunterladen der Gestaltungselemente, der Software oder von Softwarebestandteilen von dem Server auf den Rechner des Kunden oder auf andere Rechner oder das sonstige vollständige oder teilweise Vervielfältigen der Worldsoft-Software dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Source Codes der Worldsoft-Software.
6.6. Die Verwendung oder Übertragung von rechtswidrigen Informationen oder Material ist untersagt. Das beinhaltet ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, Gewaltdarstellungen, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten und anderen Immaterialgüterrechten und Warenzeichen-Missbrauch. Genauso sind die Einbindungen von Verweisen (Links) oder jede andere Verbindung zu solchen Materialien untersagt.
(7) Haftungsbeschränkungen
7.1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass das Internet weder jemanden gehört, noch von jemandem kontrolliert wird. Deshalb kann Worldsoft keine Garantie dafür übernehmen, dass jeder Internet-Nutzer zu jeder Zeit Zugriff auf die bei Worldsoft gehosteten Websites und die Worldsoft-Server hat. Worldsoft wird sich bemühen, eine größtmögliche Verfügbarkeit der Worldsoft-Websites und des Servers sicherzustellen.
7.2. Worldsoft haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden aus Ansprüchen Dritter. Der Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere der Ersatz entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen Worldsoft sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Worldsoft auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsschluss für Worldsoft typischer Weise voraussehbar waren.
7.3. Worldsoft haftet nicht für Zusagen oder Auftragsverpflichtungen zwischen dem Reseller und dem Kunden, auch wenn diese Aufträge mittelbar oder unmittelbar mit Dienstleistungen von Worldsoft zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für Beratungstätigkeiten, für Webdesign und Webmastertätigkeiten des freiberuflichen Resellers in Bezug auf unserer Produkte und Dienstleistungen.
(8) Vertragsdauer
8.1. Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
8.2. Worldsoft kann den Vertrag insbesondere dann fristlos schriftlich kündigen, wenn
- der Reseller die in Ziffer 5 und 6 beschriebenen Pflichten und Lizenzvereinbarungen verletzt;
- Qualitätsvorschriften trotz gehöriger Abmahnung wiederholt verletzt werden.
8.3. Der Reseller ist berechtigt den Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen, wenn Worldsoft die ihr obliegenden Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.
(9) Sonstiges
9.1. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2. Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reseller ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.
9.3. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Reseller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Pfäffikon. Worldsoft ist aber darüber hinaus berechtigt, den Reseller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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